So funktioniert BAföG
BAföG bedeutet geschenktes Geld vom Staat für dein Studium – aber mit einem Darlehensanteil im Gepäck. Hier erfährst du, wie es funktioniert und wie du es bekommst.
BAföG bedeutet geschenktes Geld vom Staat für dein Studium – aber mit einem Darlehensanteil im Gepäck. Hier erfährst du, wie es funktioniert und wie du es bekommst.
BAföG bekommen Studierende eigentlich immer dann, wenn sie normal studieren. Wieviel du bekommst, hängt aber davon ab, wie viel deine Eltern verdienen. Mit zunehmendem Einkommen wird die Fördersumme immer weniger, sodass es auch sein kann, dass du kein BAföG bekommst, falls deine Eltern zu viel verdienen. Nach Vorstellung des Staates sind dann deine Eltern dafür zuständig, zumindest einen Teil deiner Lebenshaltungskosten zu zahlen.
BAföG wird zu mindestens der Hälfte, oft aber zu rund drei Vierteln als geschenkter Zuschuss ausgezahlt. Nach dem Ende deines Studiums musst du die Hälfte deines BAföG zurückzahlen, maximal aber 10.010 Euro, auch wenn du viel mehr bekommen hast. Diese Rückzahlung ist also ein zinsloses Darlehen, das nach sehr gut gesicherten sozialen Bedingungen erst Jahre nach dem Studium in niedrigen Raten zurückgezahlt werden muss. Der Rest ist ein Zuschuss vom Staat, das heißt geschenktes Geld!
BAföG muss bei "BAföG-Digital" oder beim BAföG-Amt deines Studienortes beantragt werden. Du bekommst es ab dem Studienmonat, in dem du es beantragt hast – auch wenn der Antrag dann noch nicht vollständig ist. Das heißt für dich meist im Oktober bzw. April: unbedingt schon einen Antrag einreichen!
BAföG reicht zu einem sparsamen Leben, wenn man eine günstige Bude findet. Zusätzliches Jobben ist nur notwendig, wenn die Wohnung nicht günstig genug ist.
Achso, BAföG steht übrigens für das Gesetz, nach dem die Leistungen gezahlt werden: Bundesausbildungsförderungsgesetz.
BAföG setzt sich aus einem Sockel und Zulagen zusammen. Einfach gerechnet:
Wenn du bei deinen Eltern zum Studium wohnst, bekommst du 534 Euro.
Wenn du zum Studium ausziehst und selbst für's Wohnen bezahlen musst, 855 Euro.
Es gibt noch Zulagen, wenn du – meist ab 25 Jahren – nicht mehr bei den Eltern krankenversichert bist und die Versicherung selbst zahlen musst, oder wenn du bereits eigene Kinder hast.
Wenn deine Eltern nach Vorstellung des Staates für deinen Lebensunterhalt zuständig sind, verringert sich das BAföG. So geht die Rechnung grob:
Wenn deine verheirateten Eltern zusammen unter 2.540 Euro netto verdienen bzw. jeweils unter 1690 Euro, wenn sie getrennt leben, wird dir nichts von den genannten BAföG-Sätzen abgezogen. Du erhältst also den sogenannten Höchstsatz.
Für alle 2 Euro, die deine Eltern darüber verdienen, wird jeweils 1 Euro an BAföG abgezogen. Der Staat ist dann der Ansicht, dass deine Eltern dir diesen Euro zuschießen sollten.
Wenn du Geschwister hast, können deine Eltern jedoch mehr verdienen, bevor dir etwas abgezogen wird.
Das ist aber hier nur vereinfacht dargestellt. Das BAföG-Amt rechnet nicht direkt mit dem Nettolohn, damit beispielsweise Kinder von bestimmten anders abgerechneten Berufsgruppen (z.B. Selbstständige) nicht benachteiligt werden. Genaueres verrät dir ein BAföG-Rechner.
Nichts abgezogen wird dir, wenn du über 30 bist, schon 3 bzw. 5 Jahre gearbeitet oder das Abi auf dem zweiten Bildungsweg gemacht hast. Schau in solchen Fällen unter "Elternunabhängiges BAföG" beim Antrag oder beim BAföG-Rechner nach.
Übrigens: Solltest du selbst Vermögen haben oder mehr als ein Minijob verdienen, mindert das auch dein BAföG.
Wahrscheinlich am besten online auf BAföG-Digital.de. Wenn du ein BAföG-Amt auf deinem Hochschul-Campus hast, kannst dich auch dort informieren und deren Unterstützungsangebot bei der Antragstellung nutzen.
Auf BAföG-Digital.de findest du auch einen BAföG-Rechner, für den du zwei Zahlen aus der Steuererklärung oder Lohnsteuerbescheinigung deiner Eltern aus dem vorletzten Jahr brauchst. Als erster Check, wie viel BAföG du grob bekommen würdest, ist der Rechner ganz gut. Um zum richtigen Ergebnis zu kommen, müssen aber die zutreffenden Werte eingetragen und sämtliche Bedingungen richtig gesetzt werden. Das ist bei den komplexen Regelungen des BAföG nicht ganz einfach. Daher: Egal, was der Rechner sagt, stelle am Anfang deines Studiums in jedem Fall einen Antrag, damit du kein Geld verschenkst, falls dir doch BAföG zustehen sollte! Nicht vergessen: Zum Teil ist das geschenktes Geld!
Bevor du den eigentlichen BAföG-Antrag stellst, solltest du außerdem unbedingt prüfen, ob du direkt und schnell Studienstarthilfe bekommen kannst! Das sind 1.000 Euro, die einigen Studienanfänger:innen mit bestimmten staatlichen Unterstützungsleistungen einmalig und schnell ausgezahlt werden. Du findest den Antrag, wenn du auf BAföG-Digital.de nach unten scrollst.
Dann starte mit "Jetzt BAföG beantragen" in den Prozess. Zuerst musst du dich Identifizieren, um die geforderte "Bund ID" zu erhalten. Wenn du das geschafft hast, fülle das Formular so gut es geht aus. Immer, wenn du auf "Weiter" am Ende einer Seite klickst, speichert das System deine Daten, oder du klickst auf: "Daten für diesen Formularschritt zwischenspeichern". So kannst du den Prozess pausieren und später weitermachen. Aber nicht vergessen: BAföG wird – auch rückwirkend – nur ab dem Monat gezahlt, in dem du den Antrag stellst. Wenn du dich dem Monatsende näherst, schick' auch einen unvollständigen Antrag unbedingt schon ab! Später reichst du dann alle fehlenden Angaben und Dokumente so schnell wie möglich nach.
Je nach BAföG-Amt und Antragszeitpunkt kann die Bearbeitung eines Antrags gerne mal zwei Monate brauchen. Wenn das Amt noch weitere Unterlagen oder Infos benötigt, kann auch mal mehr Zeit vergehen. Falls du das noch nicht geprüft hast, überprüfe, ob du noch 1.000 Euro Studienstarthilfe zum Überbrücken bekommen kannst. Erst, wenn das BAföG-Amt länger als 6 Wochen für die Entscheidung über deinen Antrag braucht oder mehr als 10 Wochen, um das Geld zu zahlen, kannst Du mit einem Sonderantrag "vorläufige Leistungen" beantragen.
Will das BAföG-Amt von dir noch Dinge oder Angaben, die für dich keinen Sinn machen, oder bekommst du einen Bescheid, der für dich nicht richtig erscheint, dann wende dich sofort an die Sozialberatung deines Studierendenwerks oder deiner Studierendenvertretung AStA und geh dann schnell mit dem BAföG-Amt dazu in den Dialog.
Wenn das Geld dann kommt, vergiss nicht, dass du regelmäßig Weiterförderungsanträge stellen musst. Trag' dir die Termine am besten in den Kalender ein. Aber dann: Nimm das Geld und konzentrier' dich so gut es geht aufs Studium! Dann kannst du auch dem im vierten Semester folgenden Leistungsnachweis für die Weiterförderung gelassen entgegensehen.
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